Nach einem telefonischen Erstkontakt, während dem wir Ihre primären Anliegen klären, Fragen der Kostenübernahme beantworten und Ihre Daten aufnehmen, führen wir ein persönliches Erstgespräch durch. In diesem Gespräch geht es um die Erfassung der subjektiven Beschwerden, der Therapieziele und der Therapiemotivation sowie die Stellung der Therapieindikation, d.h. um die Klärung der Frage, ob eine Therapie notwendig und sinnvoll ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unsere Arbeit und uns als Therapeutinnen kennenzulernen.
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie zu uns in Behandlung kommen wollen.
Aufgrund der Niederlassungsbeschränkungen für PsychotherapeutInnen haben wir keine Kassenzulassung. Wir verfügen jedoch über die Erlaubnis und die Qualifikation (Approbation, Arztregistereintrag, Richtlinienverfahren) zur Durchführung der Behandlung und die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren. Informationsblätter über das Kostenerstattungsverfahren können Sie im Vorfeld gerne per eMail oder Telefon anfordern.
Private Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten in der Regel auf Antrag.
Eine Verhaltenstherapie dauert bedarfsabhängig unterschiedlich lange. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Häufigkeit der Therapiestunden pro Woche hängt von Ihren Anliegen und den Therapiezielen ab. In der Regel erfolgen 1 bis 2 Sitzungen pro Woche.
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