Nach einem telefonischen Erstkontakt, während dem wir Ihre primären Anliegen klären, Fragen der Kostenübernahme beantworten und Ihre Daten aufnehmen, führen wir ein persönliches Erstgespräch durch. In diesem Gespräch geht es um die Erfassung der subjektiven Beschwerden, der Therapieziele und der Therapiemotivation sowie die Stellung der Therapieindikation, d.h. um die Klärung der Frage, ob eine Therapie notwendig und sinnvoll ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unsere Arbeit und uns als Therapeutinnen kennenzulernen.
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie zu uns in Behandlung kommen wollen.
Falls eine ambulante neuropsychologische Therapie erfolgen soll, wird von uns und Ihnen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Hilfreich ist, wenn Sie uns Ihre Krankenunterlagen hierfür zur Verfügung stellen. Eine Empfehlung Ihres behandelnden Arztes/Ärztin ist für die Antragsstellung erforderlich.
Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erfolgt derzeit im Rahmen von Einzelfallentscheidungen. Wir unterstützen bei Ablehnung durch die GKV selbstverständlich auch bei der Formulierung von Widersprüchen.
Private Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten in der Regel auf Antrag.
Eine neuropsychologische Behandlung dauert bedarfsabhängig unterschiedlich lange. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Häufigkeit der Therapiestunden pro Woche hängt von Ihren Anliegen und den Therapiezielen ab. In der Regel erfolgen 1 bis 2 Sitzungen pro Woche.
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